Garantieerklärung

Jedes Elektrowerkzeug der FLEX Elektrowerkzeuge GmbH (nachstehend „Produkte“) wird sorgfältig geprüft, getestet und unterliegt strengen Qualitätskontrollen.

Die FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH (nachstehend „FLEX“) garantiert daher ab dem 01.01.2016 Endkunden von Produkten (nachstehend „Käufer“), die nach Deutschland oder nach Österreich ausgeliefert werden und die bei FLEX entsprechend registriert werden, dass diese Produkte innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf* frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern sind. Derart geltend gemachte Fehler wird FLEX nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Produkte bzw. Produktteile beheben. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie sonstige gesetzliche Rechte des Käufers werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Sonstige Ansprüche des Käufers gegen FLEX, insbesondere auf Schadensersatz oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Die vorstehende Garantierklärung ist beschränkt auf sämtliche ab 01.01.2016 gekauften Elektrowerkzeuge, Li-Ion-Akkus und zugehörige Ladegeräte sowie auf Laser-Messgeräte. Im Lieferumfang der Produkte enthaltenes Zubehör ist von der Garantie ausgeschlossen.

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur,

  • wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und/oder den Vorgaben des Herstellers (insbesondere gemäß der Bedienungsanleitung und sonstigen, dem Produkt beigefügten Unterlagen) abweichenden Gebrauch verursacht sind;
  • wenn das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die auf einen kontinuierlich stark verschleißenden Gebrauch, etwa aufgrund gewerblicher Werkzeugvermietung / gewerblichen Werkzeugverleihs oder anhaltender überdurchschnittlicher Inanspruchnahme des Produkts im industriellen Dauerbetrieb, oder die auf Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen (bspw. Sturz, Schlag) oder durch Fremdkörper, (bspw. Sand oder Steine) hinweisen;
  • wenn in das Produkt nur Originalzubehör aus dem Hause FLEX eingebaut wurde;
  • wenn das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe (Veränderungen, Ergänzungen, Zerlegen) durch von FLEX nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen;
  • wenn das Produkt in angemessenem Umfang und sachgemäß gewartet worden ist.

Es bestehen keine Ansprüche aus dieser Garantie für einen gebrauchsbedingten Verschleiß des Produktes im üblichen Rahmen und Umfang. Die Garantie für Li-Ion-Akkus ist auf 700 Ladezyklen begrenzt.

Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Endkunde das jeweilige Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf über den FLEX Service unter www.flex-tools.com registriert und die Registrierungsbestätigung ausdruckt und aufbewahrt. Zur Inanspruchnahme des Garantieanspruchs hat der Endkunde den Original-Kaufbeleg, auf dem die jeweilige Produktbezeichnung sowie das Kaufdatum erkennbar sein müssen, mitsamt der Registrierungsbestätigung vorzulegen.

Eine Registrierung durch Händler bzw. gewerbliche Wiederverkäufer im Namen des Endkunden ist zulässig. Eine Registrierung durch Händler bzw. gewerbliche Wiederverkäufer im eigenen Namen ist ausgeschlossen. Händler bzw. gewerbliche Wiederverkäufer sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.

Garantiereparaturen werden ausschließlich von FLEX autorisierten Werkstätten oder Service-Stationen in Deutschland oder Österreich durchgeführt. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Garantie ist das betroffene Produkt vom Käufer mit dem Original-Kaufbeleg und der Registrierungsbestätigung dort vorzulegen.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

*Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Neugeräts durch den ersten Endkunden. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.