Garantieerklärung

Alle Elektrowerkzeuge der FLEX Elektrowerkzeuge GmbH (nachfolgend „die Produkte“) werden sorgfältig geprüft, getestet und strengen Qualitätskontrollen unterzogen.

Seit dem 01.01.2020 bescheinigt die FLEX Elektrowerkzeuge GmbH (nachfolgend „FLEX“) dem Endkunden (nachfolgend „Käufer“) - an den die Produkte in Belgien oder Luxemburg geliefert werden und der bei FLEX registriert ist -, dass für diese Produkte für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Kaufdatum des Produkts eine Garantie gegen Fabrikations- oder Materialfehler gewährt wird. FLEX wird nach eigenem Ermessen Mängel im Rahmen der Garantie auf eigene Kosten beheben, indem das Produkt entweder repariert, durch ein neues Produkt oder neue Komponenten ersetzt oder überholt wird. Diese Garantie schränkt weder die gesetzlichen Gewährleistungsrechte* des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer noch die sonstigen Rechte ein, die dem Käufer nach dem Gesetz zustehen. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen FLEX, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Diese Garantieerklärung ist auf alle Elektrowerkzeuge, Lithium-Ionen-Akkus und zugehörige Ladegeräte sowie Lasermessgeräte, die nach dem 01.01.2020 gekauft wurden, beschränkt. Das mit den Produkten gelieferte Zubehör ist von der Garantie ausgeschlossen.

Nur folgende Produkte können Gegenstand eines Garantieanspruchs sein:

  • Unbeschädigte Produkte, die keine Abnutzungsspuren aufweisen, die das Ergebnis einer nicht normalen und/oder einer nicht den Anweisungen (insbesondere der Gebrauchsanweisung und anderen, den Produkten beigefügten Dokumenten) des Herstellers entsprechenden Benutzung sind;
  • Unbeschädigte Produkte, die keine Abnutzungserscheinungen aufweisen, die durch Dauergebrauch verursacht wurden, bei dem das Produkt schwer beschädigt wurde, insbesondere durch langen Dauereinsatz in der Industrie, bei dem die Maschine überdurchschnittlich belastet wird, und keine Anzeichen von gewaltsamer Verwendung, Schäden durch äußere Einflüsse (z.B. Sturz, Stoß) oder durch Fremdkörper (z.B. Sand oder Steine) aufweisen;
  • Produkte, die nur aus FLEX-Originalteilen bestehen;
  • Produkte, bei denen keine Spuren darauf hindeuten, dass Reparaturen oder andere Maßnahmen (Änderungen, Ergänzungen, Demontagen) von nicht von FLEX autorisierten Firmen durchgeführt wurden;
  • Produkte, die vernünftig und ordnungsgemäß gewartet wurden.

Gewährleistungsansprüche für die normale Abnutzung des Produkts, die sich aus der Benutzung des Produkts im vorgeschriebenen Umfang und Rahmen ergeben, können nicht im Rahmen dieser Garantie geltend gemacht werden. Die Garantie für Lithium-Ionen-Akkus ist auf 700 Ladezyklen begrenzt.

Die Garantieansprüche im Rahmen dieser Garantie setzen voraus, dass das betreffende Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf vom Käufer beim FLEX-Service registriert wurde und dass der Käufer die Registrierungsbestätigung ausdruckt hat. Eine weitere Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der Käufer neben der Registrierungsbestätigung den Original-Kaufbeleg vorlegt, auf dem der Name des Produkts und das Kaufdatum lesbar sein müssen.

Reparaturen im Rahmen der Garantie dürfen nur durch von FLEX autorisierte Firmen oder Serviceeinrichtungen mit Sitz in Belgien oder Luxemburg durchgeführt werden. Werden im Rahmen dieser Garantie Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, muss der Käufer das betreffende Produkt zusammen mit dem Original-Kaufbeleg und der Registrierungsbestätigung vorlegen.

Diese Garantie unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

*Die Garantiezeit ohne Registrierung beträgt 24 Monate, bei gewerblicher, beruflicher oder vergleichbarer Nutzung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den ersten Endverbraucher. Maßgeblich ist das auf dem Original-Kaufbeleg angegebene Datum.